Einsatz von UHF-Funk

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Antrag auf Frequenzzuteilung

Die Bundesnetzagentur https://www.bundesnetzagentur.de/ ist zuständig für die Zuteilung einer Frequenz.
Somit müssen Sie für die BASE, also für das GNSS, welches Korrekturdaten sendet, einen Antrag stellen.
Sowohl der Antrag wie auch der Betrieb ist kostenpflichtig.

Wer eine Funkfrequenz OHNE vorherige Zuteilung nutzt, macht sich strafbar.
Es gibt eine hohe Bußgeldandrohung bis zu 500.000,- €.

Reichweite

Die die Sendeleistung in Deutschland auf 0,5 Watt begrenzt ist, ist die Reichweite mit üblicherweise 2-3 km nicht besonders groß.
Natürlich kann man z.B. mit extra großen Antennen etwas mehr Reichweite rauskitzeln, aber der Aufwand ist entsprechend hoch.


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